Aktualisiert nach der BEG-Reform vom 18. Augest 2026
Für eine Dachsanierung gibt es 2026 drei staatliche Förderwege: BAFA-Zuschüsse von bis zu 20 Prozent, KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss und einen steuerlichen Bonus von bis zu 40.000 Euro. Seit dem 21. Juli 2026 gilt beim BAFA-Zuschuss allerdings eine neue Berechnungslogik für den iSFP-Bonus — dazu unten mehr. Mit dem Dachsanierung-Kosten-Rechner ermitteln Sie zuerst die voraussichtlichen Projektkosten – dann zeigt dieser Artikel, welche Förderung Sie darauf anwenden können.
Welche Förderung gibt es für die Dachsanierung?
Es gibt vier Hauptwege, eine Dachsanierung staatlich fördern zu lassen:
| Förderweg | Zuständig | Maximale Förderung | Kombination möglich? |
|---|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG EM) | BAFA | bis zu 10.500 € je Wohneinheit (Stand: seit 21.07.2026) | mit KfW-Kredit ja, mit Steuerbonus nein |
| KfW-Kredit (BEG WG 261) | KfW | Tilgungszuschuss bis 45.000 € | bei Komplettsanierungen |
| KfW-Ergänzungskredit (358/359) | KfW | bis zu 120.000 € zinsgünstiger Kredit | ja, als Anschlussfinanzierung zum BAFA-Zuschuss |
| Steuerbonus § 35c EStG | Finanzamt | bis zu 40.000 € über 3 Jahre | nicht mit BAFA-Zuschuss |
| Landesprogramme | Landesbanken | je nach Bundesland | häufig mit BAFA kombinierbar |
Der häufigste Einstiegspunkt für Hauseigentümer ist die BAFA-Förderung über das Programm “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM). Es richtet sich an alle, die ausschließlich das Dach sanieren wollen, ohne dabei das gesamte Gebäude auf einen neuen Energiestandard bringen zu müssen.
KfW-Förderung Dachsanierung – was das Programm wirklich bietet
Viele Hauseigentümer suchen gezielt nach der “KfW-Förderung Dachsanierung” und stoßen dabei schnell auf Verwirrung. Der Grund: Die KfW vergibt seit der BEG-Neustrukturierung im Jahr 2021 keine direkten Zuschüsse mehr für Einzelmaßnahmen wie eine isolierte Dachrenovierung. Diese Zuständigkeit liegt seitdem beim BAFA.
Was die KfW heute für Dachsanierungen tut:
Das KfW-Programm 261 (Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude, kurz BEG WG) bietet zinsgünstige Kredite für die vollständige Sanierung eines Hauses auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard. Das Dach gehört dabei zum Gesamtpaket, wird aber nicht als Einzelmaßnahme bezuschusst.
| KfW-Effizienzhausstandard | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| EH 55 | 5 % (bis 7.500 €/WE) |
| EH 40 | 20 % (bis 30.000 €/WE) |
| EH 40 Plus | 25 % (bis 37.500 €/WE) |
Zum Vergleich: Ein KfW-261-Kredit kann bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit umfassen. Für die Komplettsanierung eines Einfamilienhauses, bei der das Dach ein Posten unter mehreren ist, kann sich dieser Weg rechnen. Für eine reine Dachsanierung ist er in den meisten Fällen zu aufwendig.
Voraussetzung: Die Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist Pflicht, was zusätzliche Kosten von etwa 1.000 bis 2.500 Euro bedeutet. Wer einen KfW-Kredit für Umbauten plant, findet im Baufinanzierung-Rechner eine erste Orientierung über monatliche Raten und Gesamtkosten.
KfW-Ergänzungskredit 358/359: die Finanzierungslücke nach dem BAFA-Zuschuss schließen
Wer den BAFA-Zuschuss bewilligt bekommt, muss die restlichen Kosten trotzdem vorfinanzieren – und genau hier setzt der KfW-Ergänzungskredit an. Er ist kein eigenständiges Förderprogramm, sondern ein zinsgünstiger Kredit, der eine bereits zugesagte BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (KfW 358) oder eine Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 359) ergänzt.
- Kreditsumme: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
- Zinssatz: einkommensabhängig – Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro erhalten einen vergünstigten Zinssatz, darüber gilt der reguläre KfW-Marktzins
- Voraussetzung: Ein bereits vorliegender BAFA-Zuwendungsbescheid oder eine KfW-Förderzusage für dieselbe Maßnahme
- Beantragung: über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW
Für wen lohnt sich das? Für alle, die den BAFA-Zuschuss zwar bewilligt bekommen, aber nicht genug Eigenkapital haben, um die restlichen 80 bis 85 Prozent der Dachsanierung sofort zu bezahlen. Der Ergänzungskredit ersetzt kein Eigenkapital, aber er strecht die Zahlung zu Konditionen, die meist deutlich unter denen eines klassischen Baukredits liegen.
Fazit für isolierte Dachsanierungen: Die KfW ist der richtige Weg bei einer umfangreichen Komplettsanierung – oder als Anschlussfinanzierung zum BAFA-Zuschuss. Wer nur das Dach saniert und die Kosten aus eigenen Mitteln stemmen kann, kommt mit der BAFA allein günstiger und einfacher zum Ziel.
BAFA-Förderung Dachsanierung – bis zu 20 % Zuschuss, kein Kredit nötig
Für eine klassische energetische Dachsanierung mit Dämmung ist die BAFA der direkte Ansprechpartner. Das BEG-EM-Programm fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu zählt die Dachdämmung uneingeschränkt.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung bei der Dachsanierung?

Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein Aufschlag ist möglich:
- iSFP-Bonus (+5 %): Wer vor der Sanierung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater erstellen lässt, bekommt 5 Prozentpunkte mehr auf die förderfähigen Kosten.
Wichtig seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus wird nicht mehr auf die gesamten förderfähigen Kosten gerechnet, sondern nur noch auf den Anteil, der 30.000 Euro übersteigt. Die Kostenobergrenzen selbst bleiben unverändert: 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr ohne iSFP, 60.000 Euro mit iSFP.
| Szenario | Förderfähige Kosten | Berechnung | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP | 30.000 € | 30.000 € × 15 % | 4.500 € |
| Mit iSFP | 60.000 € | (30.000 € × 15 %) + (30.000 € × 20 %) | 10.500 € |
Der maximale Zuschuss mit iSFP sinkt damit von bisher 12.000 Euro auf 10.500 Euro. Der Grund: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte greifen nur noch für die 30.000 Euro, die über der Basisgrenze liegen – nicht mehr für die kompletten 60.000 Euro.
Rechenbeispiel: Eine Dachdämmung für ein 150-m²-Satteldach kostet laut Dachsanierung-Kosten-Rechner je nach Material und Aufbauart zwischen 18.000 und 35.000 Euro.
- Bei 20.000 Euro Gesamtkosten liegen Sie unter der 30.000-Euro-Schwelle. Der iSFP-Bonus bringt hier seit dem 21. Juli 2026 keinen zusätzlichen Cent mehr – Sie erhalten in beiden Fällen 3.000 Euro (15 % von 20.000 €). Ein iSFP lohnt sich bei diesem Projektvolumen also nur noch, wenn Sie ihn für spätere Maßnahmen am Haus mitnutzen wollen, nicht für die Dachsanierung allein.
- Bei 35.000 Euro Gesamtkosten liegt der iSFP-Bonus nur auf den 5.000 Euro oberhalb der Schwelle: 30.000 € × 15 % + 5.000 € × 20 % = 4.500 € + 1.000 € = 5.500 Euro statt 5.250 Euro ohne iSFP – ein Unterschied von 250 Euro.
Praktisch heißt das: Bei kleineren, isolierten Dachsanierungen unter 30.000 Euro lohnt sich der iSFP allein für den Bonus meist nicht mehr. Er bleibt aber sinnvoll, wenn Sie mehrere Maßnahmen bündeln oder ohnehin eine Energieberatung brauchen, um die technischen Mindestanforderungen nachzuweisen.
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Vier Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Das Gebäude wurde vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt – oder Sie haben es nicht selbst als Erstbezieher bewohnt.
- Die Dachdämmung muss den technischen Mindestanforderungen des BEG entsprechen (U-Wert ≤ 0,14 W/m²K für die Dachfläche).
- Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet die Maßnahme und stellt die Bestätigung aus.
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Anträge nach Baubeginn werden ohne Ausnahme abgelehnt.
Antrag stellen – der genaue Ablauf
- Energieberater beauftragen (Liste unter energieeffizienz-experten.de oder bafa.de)
- Antrag online stellen über das BAFA-Förderportal unter bafa.de
- Zuwendungsbescheid abwarten – Bearbeitungszeit liegt aktuell bei drei bis sechs Wochen
- Handwerker beauftragen und Arbeiten durchführen (erst nach Erhalt des Bescheids)
- Verwendungsnachweis einreichen mit Rechnung und Fachunternehmerbescheinigung
- Auszahlung – in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen nach Nachweis
Dachsanierung Förderung für Mehrfamilienhäuser und WEG
Bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften (WEG) gelten seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gestaffelte Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten – gestaffelt nach Wohneinheit statt pauschal pro Einheit gleich hoch:
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten ohne iSFP | Förderfähige Kosten mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit (je WE) | 15.000 € | 30.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit (je WE) | 8.000 € | 15.000 € |
Rechenbeispiel für ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten (Sanierungskosten 150.000 €, keine einzelne WE-Zuordnung):
- Ohne iSFP: maximal förderfähig sind 30.000 € + 3 × 15.000 € = 75.000 €. Bei 15 % Grundförderung ergibt das 11.250 € Zuschuss.
- Mit iSFP: maximal förderfähig sind 60.000 € + 3 × 30.000 € = 150.000 €. Grundförderung (15 % auf 150.000 €) = 22.500 €, zuzüglich iSFP-Bonus (5 % auf den Differenzbetrag von 75.000 €) = 3.750 €. Zusammen 26.250 € Zuschuss.
Was das für die Praxis bedeutet: Bei größeren Objekten lohnt sich der iSFP fast immer, weil die Differenzbeträge, auf die der Bonus wirkt, entsprechend hoch ausfallen. Bei Einfamilienhäusern mit einer isolierten Dachsanierung unter 30.000 Euro gilt dagegen das Gegenteil (siehe Rechenbeispiel oben). Die Antragstellung für WEG läuft in der Regel über die Hausverwaltung, die den Sammelantrag für alle Eigentümer stellt – individuelle Anträge einzelner Eigentümer sind bei Gemeinschaftseigentum wie dem Dach nicht vorgesehen.
Dachsanierung Förderung ohne Kredit: der Steuerbonus nach § 35c EStG
Wer den BAFA-Antrag verpasst hat – oder bei einem größeren Investitionsvolumen mehr rausholen möchte – kann alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Dieser ersetzt keinen Zuschuss, sondern reduziert die Einkommensteuer direkt.
Der Satz liegt bei 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre:
- Jahr 1 und 2: je 7 Prozent
- Jahr 3: 6 Prozent
Die förderfähigen Kosten sind auf 200.000 Euro pro Wohnobjekt begrenzt – das ergibt einen maximalen Steuerbonus von 40.000 Euro über drei Jahre.
Wo liegt der Vorteil gegenüber der BAFA? Bei hohen Investitionssummen. Wer 150.000 Euro in eine energetische Komplettsanierung steckt – inklusive Dach, Fassade und Fenster – kommt mit dem Steuerbonus auf 30.000 Euro Entlastung. Die BAFA würde bei 30.000 Euro Kostenobergrenze je Wohneinheit und Jahr (60.000 € mit iSFP) deutlich weniger auszahlen.
Wer profitiert nicht? Wer wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, zum Beispiel Rentner mit kleinen Renten. Der Steuerbonus kann die Steuerschuld nur auf null reduzieren, nicht ins Negative gehen. Für eine schnelle Einschätzung der eigenen Steuerlast hilft der Steuerklassenrechner.
Wichtig: BAFA-Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Für Dach und Fenster können Sie unterschiedliche Wege wählen, aber nicht beides für das Dach beantragen.
§ 35c oder § 35a? Zwei Steuervorteile, die häufig verwechselt werden
Beide Paragrafen tauchen bei der Dachsanierung auf, betreffen aber unterschiedliche Fälle – und wer sie verwechselt, verschenkt schnell mehrere Tausend Euro:
| § 35c EStG (energetische Sanierung) | § 35a EStG (Handwerkerbonus) | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Energetische Verbesserung mit BEG-Mindeststandard | Jede Handwerkerleistung im Haushalt, auch ohne energetischen Effekt |
| Was zählt | Material- und Lohnkosten | Nur der Lohnkostenanteil (Material zählt nicht) |
| Maximaler Vorteil | 40.000 € über 3 Jahre | 1.200 € pro Jahr |
| Bemessungsgrundlage | bis 200.000 € Investitionssumme | 20 % von max. 6.000 € Lohnkosten pro Jahr |
| Typischer Fall | Dachdämmung mit U-Wert-Nachweis und Energieberater-Bestätigung | Reine Neueindeckung ohne Dämmung, kleinere Reparaturen |
| Kombinierbar mit BAFA? | Nein, für dieselbe Maßnahme | Ja, aber nicht für denselben Kostenanteil |
Der Unterschied macht bei einer typischen Dachsanierung mit 25.000 Euro Kosten (davon 10.000 € Lohnanteil) einen Unterschied von rund 3.800 Euro: § 35c bringt hier 5.000 Euro über drei Jahre (20 % von 25.000 €), während der Handwerkerbonus nach § 35a nur 1.200 Euro im ersten Jahr abdeckt (20 % von 10.000 € Lohnkosten, gedeckelt bei 1.200 €) und danach ausgeschöpft ist.
Faustregel: Bringt die Dachsanierung eine nachweisbare energetische Verbesserung (Dämmung mit U-Wert-Nachweis), ist § 35c fast immer die bessere Wahl. Nur bei einer rein optischen Neueindeckung ohne Dämmung – die weder BAFA noch § 35c fördern – bleibt der Handwerkerbonus nach § 35a die einzige steuerliche Option.
BAFA oder Steuerbonus – ein direkter Vergleich
| BAFA-Zuschuss | Steuerbonus § 35c | |
|---|---|---|
| Max. förderfähige Kosten | 30.000 €/WE/Jahr (60.000 € mit iSFP) | 200.000 €/Objekt |
| Förderquote | 15–20 % (gestaffelt seit 21.07.2026) | 20 % |
| Auszahlung | Sofort (nach Nachweis) | Gestreckt über 3 Jahre |
| Steuerpflicht nötig? | Nein | Ja |
| Antrag vor Baubeginn? | Ja, zwingend | Nein |
| Kombination mit KfW-Kredit | Ja | Nein (für gleiche Maßnahme) |
Faustregel: Bei isolierten Dachsanierungen unter 80.000 Euro Kosten und sofortigem Geldbedarf ist die BAFA die bessere Wahl. Bei sehr großen Projekten oder wenn der BAFA-Antrag verpasst wurde, kann der Steuerbonus rechnerisch vorteilhafter sein.
Dachsanierung Förderung in NRW, Bayern und weiteren Bundesländern
Zusätzlich zu den Bundesprogrammen gibt es in mehreren Bundesländern eigene Fördertöpfe. Diese sind weniger bekannt, aber häufig mit der BAFA kombinierbar.
Dachsanierung Förderung NRW
In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen über das Programm “NRW.BANK.Gebäude.Modernisierung”. Dachdämmung gilt als förderfähige Maßnahme. Das Darlehen ist grundsätzlich mit einem BAFA-Zuschuss kombinierbar, solange keine Doppelförderung für dieselben Kosten entsteht.
Anlaufstelle: nrwbank.de
Dachsanierung Förderung Bayern
Bayern fördert energetische Sanierungen über die Bayerische Landesanstalt für Energie und Umweltschutz (BayLfU). Für bestimmte Eigentümergruppen gibt es zusätzlich zinsgünstige Darlehen der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA Förderbank Bayern).
Anlaufstellen: stmwi.bayern.de und lfa.de
Weitere Bundesländer: der schnelle Einstieg
Fast alle Bundesländer haben vergleichbare Programme. Die schnellste Übersicht bietet die offizielle Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter foerderdatenbank.de – dort lässt sich nach Postleitzahl, Maßnahme und Förderart filtern.
Häufige Fehler bei der Dachsanierung-Förderung
Der teuerste Fehler ist ein BAFA-Antrag nach Baubeginn. Es gibt keine Ausnahmen – wer die Handwerker schon beauftragt hat, bevor der Bescheid eingegangen ist, bekommt keinen Cent. Das passiert regelmäßig, weil Hauseigentümer denken, “Antrag stellen” bedeute, ein Formular auszufüllen und gleichzeitig loszubauen.
Ein weiterer, seit der Reform vom 21. Juli 2026 neuer Fehler: mit dem alten iSFP-Bonus rechnen. Wer bei einem 20.000-Euro-Dachprojekt weiterhin 4.000 statt 3.000 Euro Zuschuss einplant, verkalkuliert sich um 1.000 Euro – der Bonus wirkt seit der Reform erst oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Kosten.
Ein weiterer Fehler: BAFA und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme beantragen. Das Finanzamt prüft das – und verlangt die bereits ausgezahlte Förderung zurück.
Auch die Wahl des falschen Dämmstandards kostet Geld. Wer einen U-Wert von 0,16 W/m²K einbaut, aber 0,14 W/m²K laut BEG-Mindestanforderung gebraucht würde, verliert den Zuschuss komplett. Ein Energieberater, der die Bescheinigung ausstellt, muss das vorab bestätigen – nicht erst nach dem Einbau.
Häufig gestellte Fragen zur Dachsanierung Förderung
Wie hoch ist die Förderung für eine Dachsanierung 2026?
Die BAFA fördert die Dachdämmung mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus bis zu 20 Prozent auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Bei maximal 60.000 Euro förderfähigen Kosten sind das bis zu 10.500 Euro Zuschuss (Stand: seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026). Der Steuerbonus nach § 35c EStG ergibt 20 Prozent der Kosten zurück, auf bis zu 200.000 Euro Investition verteilt über drei Steuerjahre.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Dachsanierung?
Für reine Dachsanierungen gibt die KfW keine direkten Einzelmaßnahmen-Zuschüsse mehr. Wer das Dach als Teil einer Komplettsanierung saniert (KfW 261), kann Tilgungszuschüsse von 5 bis 25 Prozent des Kreditbetrags erhalten. Wer bereits einen BAFA-Zuschuss bewilligt bekommen hat, kann die restlichen Kosten über den KfW-Ergänzungskredit 358 zu vergünstigten Konditionen finanzieren.
Muss der BAFA-Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
Ja, zwingend. Wer erst nach Beauftragung oder Baubeginn einen Antrag stellt, bekommt keine Förderung. Der Steuerbonus nach § 35c ist dagegen nicht an einen vorherigen Antrag gebunden.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW bei der Dachsanierung?
Für Einzelmaßnahmen wie eine isolierte Dachsanierung ist die BAFA zuständig (direkter Zuschuss, kein Kredit nötig). Die KfW ist der richtige Weg bei vollständigen Gebäudesanierungen zu einem Effizienzhaus-Standard, bei denen das Dach Teil eines Gesamtpakets ist, oder als Ergänzungskredit zu einer bereits bewilligten BAFA-Förderung.
Kann ich BAFA-Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus – zum Beispiel BAFA für das Dach und Steuerbonus für neue Fenster – ist es möglich.
Welche technischen Anforderungen muss die Dachdämmung erfüllen?
Für die BAFA-Förderung gilt ein U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K) für Dachflächen und oberste Geschossdecken. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte bestätigt die Einhaltung mit einer Bescheinigung.
Gibt es Förderung für eine Dachsanierung ohne Dämmung?
Eine reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung wird weder von der BAFA noch über den Steuerbonus nach § 35c gefördert. Einzig der Handwerkerbonus nach § 35a EStG greift – mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr als direkte Steuerermäßigung auf den Lohnkostenanteil.
Ändert sich die maximale BAFA-Förderung für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten gestaffelte Höchstgrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit (jeweils verdoppelt mit iSFP). Zuvor galt pauschal derselbe Höchstbetrag pro Wohneinheit.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim BAFA?
Aktuell liegt die Bearbeitungszeit für BEG-EM-Anträge bei drei bis sechs Wochen. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Fazit
Wer 2026 das Dach saniert, hat drei echte Förderwege: BAFA-Zuschuss, Steuerbonus oder – bei einer vollständigen Gebäudesanierung – einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 lohnt sich der iSFP-Bonus vor allem bei größeren Projekten über 30.000 Euro; bei kleineren, isolierten Dachsanierungen bringt er finanziell oft nichts mehr. Für die meisten Eigentümer mit einer isolierten Dachsanierung ist der BAFA-Weg trotzdem am direktesten: bis zu 20 Prozent der Kosten zurück, ohne Kredit, ohne Einfluss auf die Steuerlast. Wer aber viel investiert und den BAFA-Antrag verpasst hat, fährt mit dem Steuerbonus nicht schlechter – und wer die BAFA-Förderung bewilligt bekommen hat, aber die Restsumme nicht sofort aufbringen kann, findet im KfW-Ergänzungskredit eine passende Anschlussfinanzierung.
Einen ersten Überblick über die realen Projektkosten liefert der Dachsanierung-Kosten-Rechner – damit wissen Sie vor dem Gespräch mit dem Energieberater, mit welchen Förderbeträgen Sie realistisch rechnen können.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand August 2026, nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026. Förderbedingungen und Fördersätze können sich weiter ändern. Für konkrete Projekte empfiehlt sich die Abstimmung mit einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Förderdatenbank: foerderdatenbank.de
