Steuerklassenrechner 2026
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer & Nettogehalt – individuell für Ihre Steuerklasse
Brutto-Netto-Tabelle 2026 – Netto nach Steuerklasse
Übersicht typischer Nettogehälter für die häufigsten Steuerklassen in Deutschland. Alle Werte wurden mit dem offiziellen BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet – inklusive Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
| Brutto / Monat | Steuerklasse I | Steuerklasse III | Steuerklasse V |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.764 € | 1.995 € | 1.721 € |
| 2.500 € | 2.120 € | 2.411 € | 2.051 € |
| 3.000 € | 2.464 € | 2.792 € | 2.367 € |
| 3.500 € | 2.796 € | 3.163 € | 2.670 € |
| 4.000 € | 3.117 € | 3.527 € | 2.958 € |
| 5.000 € | 3.724 € | 4.239 € | 3.494 € |
| 6.000 € | 4.288 € | 4.928 € | 3.980 € |
Stand: Steuerjahr 2026 · Grundlage: BMF-Programmablaufplan 2026 · Enthalten: Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag · Nicht enthalten: Kirchensteuer, Kranken- (ca. 7,3 %), Renten- (9,3 %), Pflege- (1,7 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Mit allen Sozialversicherungsbeiträgen liegt das tatsächliche Netto je nach Krankenkasse um ca. 20–22 % unter dem Brutto. Für Ihre genaue Berechnung nutzen Sie den Rechner oben.
Steuerklasse I – Netto 2026
Für Singles, Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kind. Grundfreibetrag 2026: 12.096 €.
Steuerklasse III – Netto 2026
Für verheiratete Hauptverdiener (Partner in SK V). Doppelter Grundfreibetrag – höchstes monatliches Netto.
Steuerklasse V – Netto 2026
Für verheiratete Geringverdiener (Partner in SK III). Kein Grundfreibetrag – höchster monatlicher Abzug.
Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von deinem Gehalt abgezogen wird. Mit unserem kostenlosen Rechner findest du in 60 Sekunden heraus, welche Steuerklasse für dich gilt — und welche Kombination dir am Ende des Jahres mehr Netto lässt.
Was ist meine Steuerklasse?
Deine Steuerklasse hängt von deinem Familienstand ab. Singles und Geschiedene sind automatisch in Steuerklasse 1. Alleinerziehende kommen in Klasse 2. Verheiratete wählen zwischen den Kombinationen 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor. Wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist, wird für das zweite Arbeitsverhältnis in Steuerklasse 6 eingestuft.
Die 6 Steuerklassen in Deutschland — Übersicht
| Steuerklasse | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| 1 | Singles, Verwitwete, Geschiedene | Grundfreibetrag: 12.096 € (2026) |
| 2 | Alleinerziehende | + Entlastungsbetrag 4.260 € |
| 3 | Verheiratete (Besserverdiener) | Doppelter Grundfreibetrag |
| 4 | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | Wie Klasse 1, aber für Ehepaare |
| 5 | Verheiratete (Geringverdiener) | Kein Grundfreibetrag |
| 6 | Zweiter Job / mehrere Arbeitgeber | Höchste Steuerbelastung |
Steuerklasse 1 – für Singles und Geschiedene
Steuerklasse 1 gilt für alle, die ledig, geschieden oder verwitwet sind. Der Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2026) wird berücksichtigt — darunter fällt keine Einkommensteuer an. Wer im Trennungsjahr noch formal verheiratet ist, behält vorübergehend seine bisherige Steuerklasse. Erst ab dem Folgejahr nach der Scheidung erfolgt die automatische Umstufung.
Steuerklasse 2 – für Alleinerziehende
Steuerklasse 2 gilt für Alleinerziehende, deren Kind tatsächlich im Haushalt lebt. Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 weiterhin 4.260 Euro jährlich. Die Klasse wird nicht automatisch zugewiesen — du musst sie beim Finanzamt beantragen. Im Vergleich zu Steuerklasse 1 bleibt monatlich spürbar mehr Netto.
Steuerklasse 3 – für den Besserverdiener in der Ehe
In Steuerklasse 3 wird der Grundfreibetrag doppelt angerechnet — das ergibt niedrigere monatliche Lohnsteuer und mehr Netto. Der Partner übernimmt dafür Steuerklasse 5. Als Ehepaar zahlt ihr zusammen nicht weniger Steuern; ihr verschiebt nur, wer wann zahlt. Am Jahresende wird über die gemeinsame Einkommensteuererklärung verrechnet.
Steuerklasse 4 – für Ehepaare mit ähnlichem Gehalt
Wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, ist 4/4 die fairste Variante. Jeder zahlt monatlich einen ähnlichen Betrag, und am Jahresende gibt es keine hohen Nachzahlungen.
Steuerklasse 5 – der Gegenpart zur 3
Steuerklasse 5 hat keinen Grundfreibetrag — wer hier eingestuft ist, zahlt höhere monatliche Lohnsteuer. Das macht die Kombination 3/5 sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Steuervorteile werden beim Besserverdiener in Klasse 3 gebündelt.
Steuerklasse 6 – bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Wer gleichzeitig bei zwei oder mehr Arbeitgebern beschäftigt ist, wird für das zweite Arbeitsverhältnis automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Hier gibt es keinerlei Freibeträge. Über die Einkommensteuererklärung kann man zu viel gezahlte Steuer teilweise zurückholen.
Welche Steuerklasse nach der Heirat?
Nach der Heirat werden beide Partner zunächst automatisch in Steuerklasse 4/4 eingestuft — ohne Antrag. Drei Kombinationen stehen zur Wahl:
- 3/5 — sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient
- 4/4 — sinnvoll, wenn beide ähnlich viel verdienen
- 4/4 mit Faktor — vermeidet Nachzahlungen, keine Steuererklärungspflicht
Den Wechsel beantragt ihr gemeinsam beim Finanzamt, entweder über ELSTER oder per Formular. Es fallen keine Gebühren an. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.
Wann lohnt sich Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse 3/5 lohnt sich monatlich, wenn ein Partner erheblich mehr verdient. Sie ist kein Steuersparmodell — insgesamt zahlt ihr dieselbe Einkommensteuer. Der echte Vorteil: mehr Netto für den Partner in Klasse 3 erhöht die Bemessungsgrundlage für Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Beispielrechnung 2026 — Partner A: 5.000 € brutto / Partner B: 2.500 € brutto (GKV, keine Kinder, Bayern):
| Kombination | Netto A | Netto B | Gemeinsames Netto |
|---|---|---|---|
| Klasse 3/5 | ~3.780 € | ~1.450 € | ~5.230 € |
| Klasse 4/4 | ~3.290 € | ~1.890 € | ~5.180 € |
| Klasse 4/4 Faktor | ~3.310 € | ~1.870 € | ~5.180 € |
Richtwerte zur Orientierung. Nutze den Rechner oben für deine konkreten Zahlen.
Der Unterschied beim gemeinsamen Netto ist gering. Der Unterschied beim Elterngeld kann erheblich sein — deshalb wechseln viele Paare vor einer geplanten Elternzeit gezielt in die Kombination 3/5, mindestens 7 Monate vor der Geburt.
Was ist Steuerklasse 4 mit Faktor?
Das Faktorverfahren ist ein Mittelweg. Der Faktor (kleiner als 1) wird vom Finanzamt errechnet und bewirkt, dass jeder Partner monatlich genau so viel Lohnsteuer zahlt, wie seinem Einkommensanteil entspricht. Kein Monatsvorteil wie bei Klasse 3, aber auch keine Nachzahlung am Jahresende. Für Paare, die keine Steuererklärung abgeben möchten, oft die sauberste Lösung.
Steuerklasse wechseln – So geht es
- Prüfen, ob ein Wechsel möglich ist. Ehepaare können einmal jährlich wechseln — Antrag bis 30. November beim Finanzamt. Bei Trennung, Tod des Partners oder erstmaliger Beschäftigung ist ein früherer Wechsel möglich.
- Formular ausfüllen. Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" gibt es auf der BMF-Website. Beide Partner müssen unterschreiben.
- Beim Finanzamt einreichen. Online über ELSTER (elster.de) oder per Post. Keine Gebühren.
- Arbeitgeber informiert sich selbst. Die neue Steuerklasse wird automatisch in die ELStAM-Datenbank übertragen — kein separates Informieren des Arbeitgebers nötig.
- Wechsel auf der nächsten Gehaltsabrechnung kontrollieren.
Welche Steuerklasse haben Rentner?
Rentner werden nach denselben Regeln eingestuft wie Arbeitnehmer: Ein verwitweter Rentner ist in Klasse 1, ein verheirateter Rentner in Klasse 4 (oder auf Wunsch in 3 oder 5). Wer neben der Rente noch einer Beschäftigung nachgeht, erhält für diesen Job automatisch Steuerklasse 6. Die Rente selbst unterliegt der Einkommensteuer — nicht der Lohnsteuer. Steuern werden über die jährliche Einkommensteuererklärung geregelt.
Wie genau ist dieser Steuerklassenrechner?
Unser Rechner basiert auf den offiziellen Lohnsteuertabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF) für 2026, aktualisiert nach dem Jahressteuergesetz 2024.
Was der Rechner berechnet: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für alle sechs Steuerklassen — für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer.
Was der Rechner nicht berücksichtigt: individuelle Freibeträge, betriebliche Altersvorsorge, Steuerklassenänderungen unterjährig, Kapitalerträge. Für verbindliche Steuerberatung empfehlen wir einen zugelassenen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2026 | Grundlage: BMF-Programmablaufplan 2026
Häufige Fragen zur Steuerklasse
Wer hat Steuerklasse 6? Steuerklasse 6 betrifft jeden, der gleichzeitig bei zwei oder mehr Arbeitgebern beschäftigt ist. Der Zweit- oder Drittjob wird automatisch in Klasse 6 eingestuft — mit der höchsten Lohnsteuerbelastung und ohne Freibeträge. Über die Steuererklärung lässt sich zu viel gezahlte Steuer teilweise zurückfordern.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln? Ehepaare können die Steuerklasse einmal pro Jahr wechseln — der Antrag muss bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen. In Ausnahmefällen (Tod des Partners, Trennung, erstmalige Aufnahme eines Jobs) ist ein zusätzlicher Wechsel möglich.
Was ist die schlechteste Steuerklasse? Steuerklasse 6 hat die höchste Lohnsteuerbelastung ohne Freibeträge. Steuerklasse 5 ist monatlich ungünstig — aber nur, weil der Vorteil beim Partner in Klasse 3 gebündelt wird. Am Jahresende wird über die Steuererklärung ausgeglichen, sodass dauerhaft niemand zu viel zahlt.
Welche Steuerklasse gilt bei Elterngeld? Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mehr Netto durch Steuerklasse 3 bedeutet höheres Elterngeld. Viele Paare wechseln deshalb mindestens 7 Monate vor der Geburt in die Kombination 3/5.
Welche Steuerklasse als Alleinerziehender? Steuerklasse 2 — auf Antrag beim Finanzamt. Voraussetzung: Das Kind lebt im Haushalt, und keine weitere erwachsene Person ist dort gemeldet.
Welche Steuerklasse bei Trennung? Im Trennungsjahr bleibt die bisherige Steuerklasse bestehen. Ab dem Jahr nach der Scheidung erfolgt die automatische Umstufung in Klasse 1. Ein früherer Wechsel ist beim Finanzamt möglich.
Welche Steuerklasse bin ich als Single? Singles, Ledige und Geschiedene werden automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft. Alleinerziehende haben Anspruch auf Steuerklasse 2 — aber nur auf Antrag.
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