Mit dem Mehrwertsteuer Rechner berechnen Sie den Bruttobetrag aus einem Nettobetrag, rechnen die MwSt. rückwärts aus einem Bruttobetrag heraus oder lesen die enthaltene Steuer direkt ab. Geben Sie Betrag und Steuersatz ein – der Rechner zeigt das Ergebnis sofort an.
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) – offiziell Umsatzsteuer genannt – ist ein prozentualer Aufschlag auf den Nettopreis. In Deutschland gelten zwei Sätze: 19 % für die meisten Waren und Dienstleistungen sowie 7 % für ermäßigt besteuerte Güter wie Lebensmittel, Bücher und bestimmte Kulturveranstaltungen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Mehrwertsteuer auf den Nettopreis aufschlagen (Netto → Brutto)
Um aus einem Nettopreis den Bruttopreis zu berechnen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19 % MwSt.) oder mit 1,07 (bei 7 % MwSt.).
Beispiel: 500 € Netto × 1,19 = 595 € Brutto. Die enthaltene Mehrwertsteuer beträgt 95 €.
Mehrwertsteuer aus dem Bruttopreis herausrechnen (Rückwärts)
Um die Mehrwertsteuer rückwärts zu rechnen – also den Nettopreis aus einem bekannten Bruttobetrag zu ermitteln – dividieren Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder durch 1,07 (bei 7 %).
Beispiel: 595 € Brutto ÷ 1,19 = 500 € Netto. Die enthaltene MwSt. ergibt sich aus 595 € − 500 € = 95 €.
Dieses Verfahren wird auch Im-Hundert-Rechnung oder Rückwärtsrechnung genannt. Es ist besonders für Selbstständige, Buchhalter und Unternehmen relevant, die aus Bruttopreisen den vorsteuerabzugsfähigen Nettobetrag ermitteln müssen.
Die Formeln für 7 % und 19 % Mehrwertsteuer
| Berechnung | Formel (19 %) | Formel (7 %) |
|---|---|---|
| Netto → Brutto | Netto × 1,19 | Netto × 1,07 |
| Brutto → Netto (rückwärts) | Brutto ÷ 1,19 | Brutto ÷ 1,07 |
| MwSt.-Betrag aus Netto | Netto × 0,19 | Netto × 0,07 |
| MwSt.-Betrag aus Brutto | Brutto × 19 ÷ 119 | Brutto × 7 ÷ 107 |
Die Im-Hundert-Formel bei 19 % lautet: MwSt. = Brutto × 19 / 119. Bei 7 %: MwSt. = Brutto × 7 / 107. Beide Formeln sind rechnerisch identisch mit der Division durch 1,19 bzw. 1,07 – aber in der Buchhaltung oft so angegeben, wie sie hier stehen.
Seit 2023 gilt zusätzlich ein Nullsteuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG). Für diese Umsätze entfällt die Umsatzsteuer vollständig.
Hinweis zu Rundungsdifferenzen: Werden mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen addiert, können durch kaufmännisches Runden (ab 0,5 wird aufgerundet) Abweichungen von einigen Cent entstehen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erkennt die vertikale Berechnungsmethode für Unternehmer an: Dabei wird jede Rechnungsposition einzeln gerundet, bevor die Summen addiert werden. Unser Rechner arbeitet nach diesem Prinzip.
Nettopreis und Bruttopreis – was ist der Unterschied?
Der Nettopreis ist der Preis vor der Mehrwertsteuer. Unternehmen stellen Rechnungen in der Regel mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus – der Nettobetrag zuzüglich MwSt. ergibt den Rechnungsendbetrag (Bruttobetrag).
Der Bruttopreis enthält die Mehrwertsteuer bereits. Privatpersonen zahlen stets den Bruttopreis, also den Betrag, der auf dem Kassenbon oder Preisschild steht.
Für Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung ist der Nettopreis die maßgebliche Größe, da sie die gezahlte Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerhalten. Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen auch keine Vorsteuer abziehen.
Auf Rechnungen sind nach § 14 UStG bestimmte Pflichtangaben vorgeschrieben: Nettobetrag, anzuwendender Steuersatz, ausgewiesener Steuerbetrag und Bruttobetrag müssen getrennt aufgeführt sein. Der Mehrwertsteuer Rechner liefert alle drei Beträge auf einen Blick.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 % – unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Grundlage ist das Jahressteuergesetz 2024. Für Getränke bleibt der reguläre Satz von 19 % bestehen.
Aktuelle Steuersätze in der Gastronomie (Stand: 1. Januar 2026):
- 7 % MwSt.: Alle Speisen (Vor-Ort-Verzehr, Außer-Haus, Lieferung)
- 19 % MwSt.: Alle Getränke (vor Ort und außer Haus)
Gastronomen müssen Speisen- und Getränkeumsätze weiterhin getrennt verbuchen, da für beide Kategorien unterschiedliche Steuersätze gelten. Den Mehrwertsteuer Rechner oben können Sie für beide Sätze nutzen – geben Sie 7 % für Speisen und 19 % für Getränke ein.
Mehrwertsteuersätze im Vergleich: Deutschland, Österreich, Schweiz, EU
| Land | Normalsatz | Ermäßigter Satz | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | 7 % | 0 % für Photovoltaik (seit 2023) |
| Österreich | 20 % | 10 % / 13 % | 13 % u. a. für Wein, Kulturveranstaltungen |
| Schweiz | 8,1 % | 2,6 % | Sondersatz 3,8 % für Beherbergung |
| Frankreich | 20 % | 5,5 % / 10 % | 10 % für Restaurantleistungen |
| Italien | 22 % | 4 % / 10 % | 4 % für Grundnahrungsmittel |
| EU-Durchschnitt | 21,6 % | — | Min. 15 % laut EU-Richtlinie |
Der Rechner auf dieser Seite ist auf Deutschland ausgelegt. Für Österreich, die Schweiz oder andere Länder geben Sie den jeweiligen Steuersatz manuell ein – die Rechenlogik (Netto × Faktor = Brutto) ist identisch.
Mehrwertsteuer mit dem Dreisatz berechnen
Wer keinen Rechner zur Hand hat, kann die Mehrwertsteuer auch mit dem Dreisatz berechnen. Das Prinzip entspricht der klassischen Prozentrechnung:
- Stellen Sie fest, welcher Steuersatz gilt (7 % oder 19 %).
- Teilen Sie den Nettobetrag durch 100.
- Multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Steuersatz.
- Addieren Sie die Steuer zum Nettobetrag – das ergibt den Bruttobetrag.
Beispiel: 400 € Netto, 19 % MwSt.
- 400 ÷ 100 = 4
- 4 × 19 = 76 € Mehrwertsteuer
- 400 + 76 = 476 € Brutto
Das ist rechnerisch identisch mit 400 × 1,19 = 476 €. Der Dreisatz ist anschaulicher, wenn Sie die Berechnung Schritt für Schritt nachvollziehen wollen – etwa zur Prüfung einer Rechnung.
Häufige Fragen zum Mehrwertsteuer Rechner
Was ist der Unterschied zwischen 7 und 19 Prozent Mehrwertsteuer?
In Deutschland gelten zwei Umsatzsteuersätze. Der reguläre Satz von 19 % trifft die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen und weitere ausdrücklich genannte Güter. Die vollständige Liste der ermäßigten Güter findet sich in Anlage 2 des UStG.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Dividieren Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % MwSt.), um den Nettobetrag zu erhalten. Die im Bruttobetrag enthaltene Mehrwertsteuer ist die Differenz zwischen Brutto und Netto. Kurzformel: MwSt. = Brutto × 19 / 119. Bei 7 % gilt entsprechend: Brutto ÷ 1,07 bzw. Brutto × 7 / 107.
Gilt dieser Rechner auch für Österreich und die Schweiz?
Österreich hat einen Normalsatz von 20 % und einen ermäßigten Satz von 10 %. Die Schweiz wendet 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (ermäßigt) und 3,8 % (Sondersatz Beherbergung) an. Der Rechner ist auf Deutschland ausgelegt, funktioniert aber auch für andere Länder, wenn Sie den jeweiligen Steuersatz manuell eingeben.
Wie berechne ich 19 % Mehrwertsteuer auf 1.000 Euro Netto?
1.000 € × 0,19 = 190 € Mehrwertsteuer. Der Bruttobetrag beträgt 1.190 €. Alternativ: 1.000 € × 1,19 = 1.190 € – das Ergebnis ist identisch.
Was bedeutet “Mehrwertsteuer abziehen”?
Mehrwertsteuer abziehen bedeutet, die im Bruttopreis enthaltene MwSt. herauszurechnen (Rückwärtsrechnung). Die Formel: Brutto ÷ 1,19 = Netto. Die Differenz zwischen Brutto und dem errechneten Netto ist die Steuer. Unternehmen wenden das an, wenn sie aus einem Bruttobetrag den vorsteuerabzugsfähigen Nettobetrag brauchen.
Sind die Mehrwertsteuersätze in Deutschland 2026 unverändert?
Die Kernsätze bleiben 2026 unverändert: 19 % Normalsatz, 7 % ermäßigter Satz, 0 % für Photovoltaikanlagen. Eine wichtige Neuerung trat jedoch zum 1. Januar 2026 in Kraft: Speisen in der Gastronomie werden seither dauerhaft mit dem ermäßigten Satz von 7 % besteuert, unabhängig vom Verzehrsort. Getränke bleiben bei 19 %. Grundlage ist das Jahressteuergesetz 2024.