Arbeitslosengeld Rechner 2026 – ALG 1 kostenlos berechnen

Arbeitslosengeld Rechner | ALG I berechnen
📊 Monatliches Arbeitslosengeld I
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Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt viele vor eine drückende Frage: Wie viel Geld bleibt übrig? Mit dem Arbeitslosengeld Rechner oben erhalten Sie in Sekunden eine erste Orientierung – kostenlos, ohne Registrierung und direkt im Browser. Geben Sie Ihr letztes Nettogehalt ein und wählen Sie, ob Sie Kinder haben. Der Rechner schätzt Ihr monatliches ALG 1 auf Basis der gesetzlichen Leistungssätze 2026.

Wichtig: Das Ergebnis des Rechners ist ein Richtwert. Den verbindlichen Bescheid stellt die Bundesagentur für Arbeit nach Antragstellung aus.

Was ist Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)?

Arbeitslosengeld 1 (ALG 1 oder ALG I) ist eine Lohnersatzleistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Es sichert Ihr Einkommen, wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden. Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch III (SGB III), §§ 136 ff. Die Leistung zahlt die Bundesagentur für Arbeit – nicht der Staat aus Steuermitteln, sondern aus den Beiträgen, die Sie und Ihr Arbeitgeber jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

ALG 1 ist ausdrücklich keine Sozialleistung und nicht mit dem Bürgergeld zu verwechseln. Wer ALG 1 bezieht, hat zuvor Beiträge geleistet und ruft eine eigenständig erarbeitete Versicherungsleistung ab.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 in 2026?

Das ALG 1 beträgt einen festen Prozentsatz Ihres pauschalierten Nettoentgelts – also nicht Ihres tatsächlichen Nettogehalts, sondern eines rechnerisch ermittelten Nettobetrags aus dem Bruttoeinkommen.

PersonengruppeLeistungssatzBerechnungsbasis
Kein Kind60 %Pauschaliertes Nettoentgelt
Mindestens 1 Kind (§ 32 EStG)67 %Pauschaliertes Nettoentgelt

Das Kindergeld- oder Kinderfreibetrags-Kriterium gilt auch für Kinder des nicht-erwerbstätigen Ehepartners, soweit Sie gemeinsam veranlagt werden.

Höchstbetrag 2026: Was ist die maximale ALG-1-Zahlung?

Das ALG 1 ist durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nach oben begrenzt. 2026 liegt diese bei 8.050 € brutto pro Monat (West) bzw. 6.800 € brutto pro Monat (Ost). Einkommen darüber fließt nicht in die Berechnung ein.

Der monatliche Höchstsatz liegt 2026 bei rund:

  • 2.940 € (West) – mit Kind, Steuerklasse III
  • 2.390 € (West) – ohne Kind, Steuerklasse I

Rechenbeispiele für ALG 1 in 2026

Die folgende Tabelle zeigt Näherungswerte für typische Bruttogehälter (Steuerklasse I, kein Kind). Die genaue Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse und dem tatsächlichen Bemessungszeitraum ab.

Bruttolohn / MonatPauschaliertes Netto (ca.)ALG 1 – 60 %ALG 1 – 67 % (mit Kind)
2.000 €ca. 1.340 €ca. 804 €ca. 898 €
3.000 €ca. 1.950 €ca. 1.170 €ca. 1.307 €
4.000 €ca. 2.540 €ca. 1.524 €ca. 1.702 €
5.000 €ca. 3.100 €ca. 1.860 €ca. 2.077 €

Näherungswerte auf Basis der pauschalierten BA-Tabellenwerte 2026, Steuerklasse I. Für Ihren genauen Betrag nutzen Sie den Rechner oben.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet? Schritt für Schritt

Die Bundesagentur für Arbeit geht bei der Arbeitslosengeld-Berechnung in drei festen Schritten vor (§ 149 SGB III):

Schritt 1: Bemessungsentgelt ermitteln Das Bemessungsentgelt ist Ihr durchschnittlicher täglicher Bruttolohn aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit. Grundlage sind die Monate, in denen Sie tatsächlich Arbeitsentgelt erhalten haben. Das Ergebnis teilen Sie durch 30 – so entsteht ein standardisierter Tagessatz.

Liegt Ihr Jahresbrutto über der BBG (2026: 101.400 € West), wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet.

Schritt 2: Pauschaliertes Nettoentgelt berechnen Vom Tagessatz zieht die Agentur einen pauschalen Sozialversicherungsanteil (ca. 20 %) und die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse ab. Das Ergebnis heißt Leistungsentgelt – es entspricht nicht Ihrem tatsächlichen Netto, sondern einem rechnerisch standardisierten Wert.

Schritt 3: Leistungssatz anwenden Auf das tägliche Leistungsentgelt werden 60 % oder 67 % angewendet. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit 30 – unabhängig davon, wie viele Tage der Monat hat.

Praxisbeispiel:

Jahresbrutto 42.000 €, Steuerklasse I, kein Kind. Tägliches Bemessungsentgelt: 42.000 ÷ 365 = 115,07 € Pauschaliertes Tagesnet: ca. 77,10 € (nach SV-Abzug + Lohnsteuer Kl. I) Tägliches ALG 1: 77,10 × 60 % = 46,26 € Monatliches ALG 1: 46,26 × 30 = ca. 1.388 €

Einfluss der Steuerklasse auf ALG 1

Die Steuerklasse ist einer der größten Hebel bei der Höhe des ALG 1. Maßgeblich ist die Steuerklasse am 1. Januar des Jahres, in dem der Anspruch entsteht.

SteuerklassePauschalierter Netto-AnteilTypische Situation
Ica. 67 %Alleinstehende, Ledige
IIca. 69 %Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
IIIca. 75 %Hauptverdiener in Ehe / eingetr. Partnerschaft
IVca. 67 %Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Vca. 58 %Geringverdiener, zweiter Ehepartner

Wichtiger Hinweis: Wer in Steuerklasse V ist, sollte vor einer absehbaren Arbeitslosigkeit rechtzeitig einen Steuerklassenwechsel zu Klasse III prüfen. Maßgeblich ist die Klasse am 1. Januar – der Wechsel muss also noch im Vorjahr beantragt werden. Das kann den monatlichen ALG-1-Betrag spürbar erhöhen.

Den Steuerklassenrechner von profirechner.de finden Sie unter Steuerklassenrechner 2026.


Wie lange bekommt man ALG 1? Bezugsdauer 2026

Die Bezugsdauer richtet sich nach zwei Faktoren: Ihrem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit und der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre (erweiterte Rahmenfrist, § 147 SGB III).

Die Grundregel: Die Bezugsdauer beträgt die Hälfte der Beitragszeit, aufgerundet auf volle Monate.

Versicherungszeit (letzte 5 Jahre)MindestalterBezugsdauer
12 MonateBeliebig6 Monate
16 MonateBeliebig8 Monate
20 MonateBeliebig10 Monate
24 MonateBeliebig12 Monate
30 Monateab 50 Jahren15 Monate
36 Monateab 55 Jahren18 Monate
48 Monateab 58 Jahren24 Monate

Maximal können Sie 24 Monate ALG 1 beziehen. Diese Höchstdauer gilt nur für Personen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit.

Achtung: Die Bezugsdauer kann durch Sperrzeiten, Abfindungsruhen oder kurze Neuanstellungen unterbrochen oder gekürzt werden. Nicht verbrauchte Tage bleiben als Restanspruch erhalten, wenn Sie zwischenzeitlich wieder beschäftigt waren.

Voraussetzungen für ALG 1: Wer hat Anspruch?

Für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Anwartschaftszeit In den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung müssen Sie mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Zeiten aus einem Minijob (weniger als 538 € / Monat) zählen dabei nicht.

2. Persönliche Arbeitslosmeldung Sie müssen sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit persönlich oder online als arbeitslos melden. Eine Vorabmeldung ist ab 3 Monate vor dem Beschäftigungsende möglich und empfehlenswert – sie verhindert eine Sperrzeitrisiko durch verspätete Meldung.

3. Beschäftigungsbereitschaft Sie sind verpflichtet, aktiv eine neue Stelle zu suchen, Vermittlungsvorschläge der Agentur anzunehmen und jederzeit für Termine und Beratungsgespräche zur Verfügung zu stehen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Was bedeutet das?

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie durch eigenes Verhalten die Arbeitslosigkeit mitverursacht haben. In dieser Zeit erhalten Sie kein ALG 1. Die häufigsten Gründe:

  • Eigenkündigung: 12 Wochen Sperrzeit (die Regeldauer)
  • Aufhebungsvertrag auf eigene Initiative: ebenfalls in der Regel 12 Wochen
  • Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots: 3 Wochen pro Ablehnung
  • Versäumte Vorabmeldung: 1 Woche

Die Sperrzeit verlängert sich bei wiederholten Pflichtverletzungen. Außerdem verkürzt sich die Bezugsdauer um ein Viertel der eigentlichen Anspruchsdauer – dieser Tage gelten als verfallen.

Ausnahme: Eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber löst keine Sperrzeit aus.

ALG 1 und Nebenjob: Was ist erlaubt?

Während des ALG-1-Bezugs dürfen Sie arbeiten – unter bestimmten Bedingungen:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf 15 Stunden nicht überschreiten. Wer mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch.
  • Ein Freibetrag von 165 € pro Monat gilt für Nebenverdienste. Einnahmen darüber werden auf das ALG 1 angerechnet.
  • Haben Sie bereits vor der Arbeitslosigkeit einer Nebentätigkeit nachgegangen, kann unter Umständen ein höherer Freibetrag gelten.

ALG 1 und Bürgergeld: Der wichtige Unterschied

ALG 1Bürgergeld
Art der LeistungVersicherungsleistung (SGB III)Sozialleistung (SGB II)
VoraussetzungBeitragszeiten in der ArbeitslosenversicherungBedürftigkeit
HöheAbhängig vom früheren EinkommenPauschal (2026: 563 € Regelbedarf)
BezugsdauerBegrenzt (max. 24 Monate)Unbegrenzt, solange bedürftig
Wer zahlt?Bundesagentur für ArbeitJobcenter

Läuft das ALG 1 aus und findet sich keine neue Beschäftigung, folgt in der Regel der Bürgergeld-Bezug – sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Die Höhe ist dann unabhängig vom früheren Einkommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird das Arbeitslosengeld 1 genau berechnet?

Die Agentur für Arbeit ermittelt zunächst das Bemessungsentgelt – den durchschnittlichen täglichen Bruttolohn der letzten 12 Monate. Davon zieht sie pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab. Das Ergebnis (Leistungsentgelt) multipliziert sie mit 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) und dann mit 30. Das ergibt das monatliche ALG 1.

Welche Steuerklasse ist besser für ALG 1?

Steuerklasse III führt zum höchsten ALG 1, weil die pauschalierten Steuerabzüge am niedrigsten ausfallen. Wer in Steuerklasse V ist und absehbar arbeitslos wird, sollte noch vor dem 1. Januar in Steuerklasse III oder IV wechseln – die Klasse am Jahresanfang ist maßgeblich.

Wie lange bekomme ich ALG 1 bei 2 Jahren Beschäftigung?

Bei 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 5 Jahre erhalten Sie 12 Monate ALG 1. Über 50-Jährige können mit 30 Monaten Versicherungszeit 15 Monate beziehen.

Was zählt beim Bemessungsentgelt?

Das reguläre Bruttogehalt der letzten 12 Monate mit Arbeitsentgelt. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen mit ein, wenn sie steuerpflichtig waren und im Bemessungszeitraum ausgezahlt wurden. Nicht berücksichtigt werden: Kirchensteuer, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte und das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV/IV.

Darf ich nach einer Eigenkündigung ALG 1 beantragen?

Ja, aber es tritt eine Sperrzeit von in der Regel 12 Wochen

ein, in der kein ALG 1 ausgezahlt wird. Zusätzlich verfallen Anspruchstage. Ausnahmen gibt es bei wichtigem Grund für die Eigenkündigung – zum Beispiel bei Umzug wegen Ehe oder gesundheitlicher Unzumutbarkeit.

Was passiert, wenn mein ALG 1 nicht zum Leben reicht?

Ergänzend zum ALG 1 können Sie Wohngeld beim Wohngeldamt beantragen, sofern die Einkommensgrenze unterschritten wird. Reicht das ALG 1 trotzdem nicht aus, besteht die Möglichkeit, aufstockendes Bürgergeld beim Jobcenter zu beantragen.

Kann ich ALG 1 und Teilzeitjob gleichzeitig haben?

Ja, wenn die Teilzeitstelle unter 15 Stunden pro Woche liegt. Das Einkommen wird oberhalb des Freibetrags (165 €/Monat) auf das ALG 1 angerechnet. Die Beschäftigung muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Fazit: ALG 1 planen und rechtzeitig handeln

Der Arbeitslosengeld Rechner gibt Ihnen eine schnelle erste Einschätzung – besonders für die finanzielle Planung der ersten Wochen nach dem Jobverlust. Entscheidend für die tatsächliche Höhe sind Ihre Steuerklasse, der genaue Bemessungszeitraum und ob Kinder zu berücksichtigen sind.

Wer eine Arbeitslosigkeit absehen kann, sollte zwei Dinge früh tun: die Steuerklasse prüfen und sich frühzeitig arbeitssuchend melden – spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag.

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