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Quellen: – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Broschüre „Elterngeld und Elternzeit” – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Familienportal des Bundes (familienportal.de)Inhaltsverzeichnis
- Was ist Elterngeld
- Wie wird Elterngeld berechnet
- Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
- Typische Beispiele
- Einkommensgrenze 2026
- Zuverdienst
- Beantragen: wo und wann
- FAQ
Was ist Elterngeld — und wer bekommt es?
Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es ersetzt in der Regel 65 bis 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens — mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Anspruchsberechtigt sind alle Elternteile, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und im selben Haushalt leben.
Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, 2025) beziehen jährlich rund 1,8 Millionen Elternteile in Deutschland Elterngeld.
2. Einkommensgrenze nach Geburtsdatum gestaffelt
Die Einkommensgrenze gilt nicht für alle Familien gleich – entscheidend ist das Geburtsdatum des Kindes, nicht das Jahr der Antragstellung.
| Geburt des Kindes | Einkommensgrenze | Unterschied Paar/Alleinerziehend |
|---|---|---|
| 1.9.2021 – 31.3.2024 | 300.000 € (Paare) / 250.000 € (Alleinerziehende) | Ja |
| 1.4.2024 – 31.3.2025 | 200.000 € | Nein, einheitlich |
| ab 1.4.2025 | 175.000 € | Nein, einheitlich |
Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt. Bei einer Geburt im Januar 2026 zählt damit das Einkommen aus 2025 – auch wenn sich die berufliche Situation der Familie 2026 längst geändert hat. Das lässt sich im Nachhinein nicht mehr korrigieren, auch nicht durch reduzierte Arbeitszeit nach der Geburt.
Wie wird Elterngeld berechnet? So funktioniert der Rechner
Der Elterngeld Rechner ermittelt Ihren voraussichtlichen Anspruch in vier Schritten:
- Bemessungszeitraum bestimmen: Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (Ausnahmen gelten u. a. bei Selbstständigen und Beamten).
- Nettoeinkommen eingeben: Geben Sie Ihr monatliches Durchschnittsnetto ein — der Rechner berücksichtigt automatisch die einkommensabhängige Ersatzrate (65 % bei höherem, 67 % bei mittlerem Einkommen).
- Elterngeld-Variante wählen: Basiselterngeld (bis 14 Monate) oder ElterngeldPlus (bis 28 Monate in halber Höhe, ideal bei Teilzeitarbeit)?
- Sonderfälle berücksichtigen: Geschwisterbonus (+10 %), Partnerschaftsbonus, Mehrlingszuschlag oder geplanter Zuverdienst können direkt eingegeben werden.
Ergebnis: Der Rechner zeigt Ihnen monatliche Auszahlungshöhe, Gesamtbezugsdauer und — falls gewünscht — einen Monatsplan mit Partnermonate-Aufteilung.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Was ist besser?

| Kriterium | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Bezugsdauer | 12–14 Monate | 24–28 Monate |
| Monatlicher Betrag | Voll (bis 1.800 €) | Hälfte (bis 900 €) |
| Ideal für | Eltern mit vollem Bezug | Teilzeittätige Eltern |
| Kombination möglich? | Ja | Ja (1 Basis = 2 Plus-Monate) |
| Partnerschaftsbonus | Nein | +4 Monate pro Elternteil |
Faustregel: Wer nach der Geburt längere Zeit gar nicht arbeitet, profitiert meist vom Basiselterngeld. Wer früh in Teilzeit zurückkehrt, fährt mit ElterngeldPlus häufig besser — besonders in Kombination mit dem Partnerschaftsbonus.
Sonderfall Frühgeburt
Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, verlängert sich die mögliche Bezugsdauer des Basiselterngeldes. Entscheidend ist dabei nicht die Frühchen-Bescheinigung des Krankenhauses, sondern allein der Abstand zwischen errechnetem und tatsächlichem Geburtstermin:
- mindestens 6 Wochen zu früh: 1 zusätzlicher Basiselterngeld-Monat
- mindestens 8 Wochen zu früh: 2 zusätzliche Monate
- mindestens 12 Wochen zu früh: 3 zusätzliche Monate
- mindestens 16 Wochen zu früh: 4 zusätzliche Monate
Aus den regulären 12 Basiselterngeld-Monaten (14 mit Partnermonaten) können so bis zu 18 werden. Wer die Zusatzmonate stattdessen als ElterngeldPlus nimmt, streckt sie auf die doppelte Anzahl an Monaten bei halbem Satz. Als Nachweis genügt ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Hebamme über den errechneten Termin.
Zusätzlich verlängert sich bei einer Frühgeburt die Mutterschutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen, plus die vor der Geburt nicht genommenen Tage. Diese Zeit wird bei der Mutter auf das Elterngeld angerechnet und verschiebt entsprechend, ab welchem Lebensmonat sie selbst Elterngeld bezieht – das betrifft dann auch die Planung des zweiten Elternteils.
Elterngeld berechnen: Typische Beispiele

Beispiel 1 — Vollzeitangestellte, 2.500 € Netto
Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro monatlich ergibt sich ein Elterngeldanspruch von rund 1.675 Euro pro Monat (67 % Ersatzrate). Bei 12 Monaten Bezug entspricht das einer Gesamtauszahlung von ca. 20.100 Euro.
Beispiel 2 — Teilzeit mit ElterngeldPlus, 1.800 € Netto
Wer in Teilzeit (15–30 Stunden/Woche) zurückkehrt und ElterngeldPlus wählt, erhält ca. 603 Euro monatlich über bis zu 28 Monate. Durch Zuverdienst aus der Teilzeitstelle kann das Familieneinkommen deutlich steigen.
Beispiel 3 — Selbstständige, 3.000 € Netto-Gewinn
Für Selbstständige gilt: Als Bemessungsgrundlage dient der steuerliche Gewinn aus dem letzten vollständigen Steuerjahr vor der Geburt. Bei 3.000 Euro Netto ergibt sich ein Anspruch von rund 1.800 Euro monatlich (Höchstsatz).
📌 Alle Werte sind Schätzungen. Den genauen Bescheid erteilt Ihre zuständige Elterngeldstelle.
Bearbeitungsdauer: differenziert statt pauschal
Die oft genannten 4 bis 8 Wochen sind ein bundesweiter Richtwert, kein Versprechen. Wie lange es wirklich dauert, hängt stark davon ab, welche Behördenstruktur das jeweilige Bundesland nutzt.
Länder mit einer zentralen Landesstelle bearbeiten in der Regel gleichmäßiger. Baden-Württemberg wickelt zum Beispiel alle Anträge über die L-Bank ab, ähnlich zentral organisiert sind Bayern, Saarland, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
Wo dagegen einzelne Kommunen oder Bezirke zuständig sind, schwankt die Dauer von Amt zu Amt – selbst innerhalb derselben Stadt. Berlin zeigt das deutlich: Das Bezirksamt Mitte weist auf seiner eigenen Transparenzseite eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von rund 15 Wochen ab vollständiger Unterlagenlage aus (Stand: Mitte 2026), während Reinickendorf acht bis zehn Wochen nennt.
Solche Zahlen sind Erfahrungswerte einzelner Behörden, keine bundesweit einheitliche Statistik. Verlässlich ist nur eine Anfrage bei der eigenen Elterngeldstelle. Der wirksamste Hebel bleibt der vollständige Antrag beim ersten Einreichen – fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für zusätzliche Wochen Wartezeit.
Einkommensgrenze beim Elterngeld 2026
Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen — für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer diese Grenze überschreitet, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, weder Basis- noch ElterngeldPlus
Elterngeld und Steuer: Was Sie beim Progressionsvorbehalt beachten sollten
Elterngeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen im selben Jahr. In der Praxis bedeutet das: Wer im Bezugsjahr noch andere Einkünfte hat, etwa aus Teilzeitarbeit oder vom Partner, sollte mit einer möglichen Steuernachzahlung rechnen und entsprechend Rücklagen bilden.
Wo und wann Elterngeld beantragen?
Elterngeld muss spätestens 3 Monate nach der Geburt beantragt werden (rückwirkend für max. 3 Monate). Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes — in der Regel beim jeweiligen Jugendamt oder Versorgungsamt.
Benötigte Unterlagen (Checkliste):
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit und Entgelt
- Letzte 12 Gehaltsnachweise
- Steuerbescheid (bei Selbstständigen)
- Ggf. Mutterschaftsgeld-Bescheinigung
Tipp: In Bayern, NRW, Baden-Württemberg und anderen Bundesländern können Anträge vollständig online über das Portal ELFE gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld (FAQ)
Wie viel Elterngeld bekommt man?
Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens vor der Geburt. Der Mindestsatz liegt bei 300 Euro monatlich (auch ohne vorheriges Einkommen), der Höchstsatz bei 1.800 Euro. Bei ElterngeldPlus halbieren sich diese Beträge, die Bezugszeit verdoppelt sich.
Wie lange bekommt man Elterngeld?
Basiselterngeld wird für 12 Monate ausgezahlt. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen, verlängert sich die Bezugszeit um 2 Partnermonate auf insgesamt 14 Monate. ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate.
Wer zahlt das Elterngeld?
Das Elterngeld wird vom Staat finanziert und von der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes ausgezahlt — nicht vom Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate in voller Höhe gezahlt. ElterngeldPlus läuft doppelt so lange, zahlt aber nur die Hälfte — ideal für Eltern, die früh in Teilzeit zurückkehren. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Was bekommt man nach dem Elterngeld?
Nach Ablauf des Elterngeldbezugs besteht kein direkter Anschlussanspruch auf Einkommensersatz. Familien mit geringem Einkommen können Kinderzuschlag (KiZ) beim Familienkasse beantragen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Elterngeld bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Elterngeld-Antrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bundesland und Auslastung der Behörde. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen zu rechnen. Bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller gehen.
Wann wird das Elterngeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich, rückwirkend für den jeweils abgelaufenen Monat. Die erste Zahlung erfolgt nach Bewilligung des Antrags — häufig also gesammelt für mehrere Monate auf einmal.
Wie viel darf man bei ElterngeldPlus dazuverdienen?
Beim ElterngeldPlus ist Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden erlaubt. Das Einkommen wird auf den Auszahlungsbetrag angerechnet: Je mehr Sie verdienen, desto geringer ist der ElterngeldPlus-Anteil. Testen Sie verschiedene Werte im Rechner oben, um die genaue Auswirkung auf Ihr ElterngeldPlus zu sehen.
Welche Einkommensgrenze gilt, wenn mein Kind vor 2025 geboren wurde?
Maßgeblich ist das Geburtsdatum, nicht das aktuelle Jahr. Für Geburten zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 gilt eine Grenze von 200.000 €. Für Geburten davor, ab dem 1. September 2021, galten 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende.
Bekomme ich bei einer Frühgeburt automatisch mehr Elterngeld-Monate?
Ja, wenn Ihr Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird. Je größer der Abstand, desto mehr Zusatzmonate – bis zu vier bei mindestens 16 Wochen. Nachweis ist der errechnete Termin, keine separate Frühchen-Bescheinigung.
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