Für Arbeitnehmer gilt laut §622 BGB eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist abhängig von der Betriebszugehörigkeit auf bis zu 7 Monate.
Zuletzt geprüft: Juni 2026 | Rechtsgrundlage: §622 BGB | Dieser Rechner ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Wie funktioniert die Berechnung der Kündigungsfrist?
Die Kündigung muss beim Empfänger zugegangen sein, bevor die Frist zu laufen beginnt. Nicht das Datum auf dem Brief entscheidet, sondern der Moment, in dem die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt — also im Briefkasten liegt oder persönlich übergeben wird.
Für die Praxis heißt das: Wer zum Monatsende kündigen möchte, muss die Kündigung spätestens am letzten Werktag des Vormonats zustellen. Wer bis zum 15. kündigen will, muss die Kündigung bis zum 15. selbst zugestellt haben. Ein Tag zu spät bedeutet, dass die gesamte Frist um einen weiteren Monat nach hinten rutscht.
Was zählt als Fristbeginn?
Der Zugang der Kündigung löst die Frist aus. Geht ein Einschreiben beim Empfänger am 3. Juli 2026 im Briefkasten ein, beginnt die Frist am 3. Juli zu laufen. Ein Einschreiben, das beim ersten Zustellversuch nicht abgeholt wird und im Postamt zur Abholung liegt, gilt erst mit der tatsächlichen Abholung als zugegangen — nicht bereits mit der Benachrichtigung im Briefkasten.
Die Kündigung selbst muss immer schriftlich erfolgen (§623 BGB). Eine SMS, eine E-Mail oder eine mündliche Kündigung ist rechtlich unwirksam.
Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat
Vier Wochen und ein Monat klingen ähnlich, sind es aber nicht. Vier Wochen bedeuten exakt 28 Tage. Ein Monat hingegen endet am gleichen Datum im Folgemonat. Eine Frist von einem Monat, die am 3. Juli beginnt, endet also am 3. August — nicht am 31. Juli.
Für Arbeitnehmer gilt im Normalfall die 4-Wochen-Frist. Für Arbeitgeber gelten ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit die längeren Monatsfristen.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach §622 BGB – Vollständige Tabelle
§622 BGB legt die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht fest. Die Staffelung auf Arbeitgeberseite ist nach Betriebszugehörigkeit abgestuft — wer lange im Unternehmen ist, genießt einen längeren Schutz vor einer kurzfristigen Kündigung.
Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit eine einheitliche Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Diese Frist kann im Arbeitsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers verlängert werden, darf aber nicht unterschritten werden.
Kündigungsfrist Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist Arbeitgeber | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen | Jeder Werktag |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat | Monatsende |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate | Monatsende |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate | Monatsende |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate | Monatsende |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate | Monatsende |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate | Monatsende |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate | Monatsende |
Für Arbeitnehmer gilt stets: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende — unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
Rechenbeispiel: Herr Müller arbeitet seit 6 Jahren im Unternehmen. Sein Arbeitgeber kündigt am 3. Juli 2026. Die Frist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Letzter Arbeitstag: 30. September 2026.
Probezeit: 2 Wochen für beide Seiten
Während der Probezeit — die maximal 6 Monate dauern darf — können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen mit einer Frist von 2 Wochen kündigen (§622 Abs. 3 BGB). Der Kündigungstermin ist frei wählbar. Die Kündigung muss nicht zum 15. oder zum Monatsende erfolgen.
Kündigungsfrist im TVöD und TV-L berechnen
Im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt in §34 die Kündigungsfristen für Beschäftigte bei Bund und Kommunen — mit erheblich längeren Fristen als §622 BGB und einem besonderen Kündigungsschutz ab 15 Jahren Beschäftigung.
Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, weicht Ihre Frist in aller Regel von den Werten ab, die ein allgemeiner Rechner nach §622 BGB ausgibt. Nutzen Sie den obenstehenden Rechner mit der Auswahl „TVöD/TV-L“, um das korrekte Ergebnis zu erhalten.
TVöD §34 – Unbefristete Arbeitsverhältnisse
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Bis 1 Jahr | 6 Wochen | Schluss Kalendervierteljahr |
| Ab 1 Jahr | 2 Monate | Schluss Kalendervierteljahr |
| Ab 3 Jahren | 3 Monate | Schluss Kalendervierteljahr |
| Ab 6 Jahren | 4 Monate | Schluss Kalendervierteljahr |
| Ab 9 Jahren | 5 Monate | Schluss Kalendervierteljahr |
| Ab 12 Jahren | 6 Monate | Schluss Kalendervierteljahr |
Wichtig: Nach §34 Abs. 2 TVöD sind Beschäftigte mit mehr als 15 Jahren Beschäftigung und über 40 Jahren ordentlich unkündbar. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen (§626 BGB).
„Schluss Kalendervierteljahr“ bedeutet: Mögliche Kündigungstermine sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines jeden Jahres.
Rechenbeispiel: Eine Pflegefachkraft mit 8 Jahren Beschäftigung kündigt am 15. August 2026. Die Frist beträgt 4 Monate zum Quartalsende. Letzter Arbeitstag: 31. Dezember 2026.
TVöD §30 – Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse enden in der Regel automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist bei befristeten Verträgen nur möglich, wenn sie im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Während der Probezeit (§30 Abs. 4 TVöD) ist eine Kündigung mit 6 Wochen zum Quartalsende möglich.
TV-L – Länderangestellte
Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt für Angestellte der Bundesländer — Lehrkräfte, Hochschulpersonal, Verwaltungsangestellte in Landesbehörden. Die Kündigungsfristen in §34 TV-L entsprechen weitgehend denen des TVöD. Auch hier ist der Kündigungstermin stets das Quartalsende.
AVR und BAT-KF – Kirchliche Träger
Beschäftigte bei kirchlichen Einrichtungen — Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft — unterliegen je nach Konfession der AVR Caritas (katholisch) oder dem BAT-KF (evangelisch). Beide orientieren sich an den TVöD-Fristen, weichen aber in Einzelheiten ab. Wer unsicher ist, welcher Tarifvertrag gilt, findet die Auskunft im Arbeitsvertrag oder beim Betriebsrat.
Kündigungsfrist Wohnung berechnen (§573c BGB)
Mietrechtliche Kündigungsfristen folgen anderen Regeln als das Arbeitsrecht. §573c BGB legt fest, was Mieter und Vermieter einhalten müssen — und in welchen Fällen längere Fristen greifen.
3 Monate zum Monatsende – die Standardregel
Mieter können ihre Wohnung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen (§573c Abs. 1 BGB). Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Eine kürzere Frist ist für Mieter nicht möglich — auch nicht durch eine Vereinbarung im Mietvertrag.
Rechenbeispiel: Frau Schneider gibt die schriftliche Kündigung ihrer Wohnung am 2. Juli 2026 beim Vermieter ab. Die 3-monatige Frist beginnt am 1. August 2026. Letzter Miettag: 31. Oktober 2026.
Wann muss die Kündigung beim Vermieter ankommen?
Damit die Frist noch im laufenden Monat beginnt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Monats beim Vermieter eingegangen sein (§573c Abs. 1 S. 2 BGB). Im Mietrecht zählen Samstage als Werktage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht.
Das bedeutet: Geht eine Kündigung am Montag, dem 6. Juli 2026, beim Vermieter ein, läuft die Frist erst ab dem 1. August. Die Wohnung muss dann erst zum 31. Oktober übergeben werden — statt zum 30. September.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, versendet die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein und wirft den Brief spätestens am 1. des Monats ein.
Gewerbemietvertrag kündigen (§580a BGB)
Für gewerbliche Mietverträge gilt §580a BGB: Die ordentliche Kündigung ist hier mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende möglich. Vermieter und Mieter können von dieser Frist abweichen — bei Gewerbemietverträgen sind andere Fristen daher häufig vereinbart. Welche Frist gilt, steht im Mietvertrag.
Sonderfälle: Eigenbedarf und Modernisierung
Vermieter dürfen nicht einfach so kündigen. §573 BGB verlangt einen anerkannten Kündigungsgrund — zum Beispiel Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Bei Eigenbedarfskündigung verlängert sich die Frist für den Vermieter zusätzlich staffelweise: nach 5 Jahren Mietdauer auf 6 Monate, nach 8 Jahren auf 9 Monate. Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung macht den Vermieter schadensersatzpflichtig.
Tarifverträge, Arbeitsverträge und Abweichungen
Die Fristen aus §622 BGB sind gesetzliche Mindestwerte. Abweichungen nach oben sind möglich — nach unten nur unter bestimmten Bedingungen.
Kann die Frist vertraglich verlängert werden?
Ja. Im Arbeitsvertrag kann die Frist zugunsten des Arbeitnehmers verlängert werden. Dabei gilt: Die verlängerte Frist darf für den Arbeitgeber nicht kürzer sein als für den Arbeitnehmer (§622 Abs. 6 BGB). Eine Vereinbarung, die nur die Arbeitnehmerfrist verlängert, die Arbeitgeberfrist aber bei 4 Wochen belässt, ist unwirksam.
Tarifverträge dürfen in bestimmten Fällen kürzere Fristen als §622 BGB vorsehen. Diese tariflichen Sonderregeln gelten jedoch nur, wenn beide Seiten an den Tarifvertrag gebunden sind.
Kleinbetrieb und Aushilfsverhältnis – Ausnahmen
In Betrieben mit 10 oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss keine soziale Rechtfertigung für die Kündigung liefern. Die Kündigungsfristen aus §622 BGB gelten aber dennoch — der Kleinbetrieb ist von der Frist nicht befreit.
Bei Aushilfstätigkeiten für höchstens 3 Monate kann vertraglich eine Frist von einer Woche vereinbart werden (§622 Abs. 5 Nr. 1 BGB).
Sonderfall Insolvenz: §113 InsO begrenzt die Kündigungsfrist bei Insolvenz des Arbeitgebers auf maximal 3 Monate zum Monatsende — auch wenn die gesetzliche oder tarifliche Frist länger wäre.
Was tun, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?
Konsequenzen für Arbeitnehmer
Wer das Arbeitsverhältnis früher beendet als die Frist erlaubt, riskiert eine Schadensersatzpflicht nach §628 BGB. Der Arbeitgeber kann nachweisen, welcher Schaden durch das abrupte Ausscheiden entstanden ist — etwa die Kosten für eine Zeitarbeitskraft oder Vertragsstrafen mit Kunden.
Außerdem verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst beendet, ohne einen wichtigen Grund nachzuweisen. Wer auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, sollte die Frist daher sorgfältig einhalten.
Konsequenzen für Arbeitgeber
Kündigt der Arbeitgeber mit einer zu kurzen Frist, bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der korrekten Frist bestehen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung für diesen Zeitraum — ein zu früh angesetzter letzter Arbeitstag ändert daran nichts.
Hat der Arbeitgeber auch die Form nicht eingehalten — fehlende Schriftform, ausgebliebene Betriebsratsanhörung nach §102 BetrVG — ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitnehmer hat dann 3 Wochen Zeit, Klage beim Arbeitsgericht zu erheben (§4 KSchG). Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es ursprünglich nicht war.
FAQ – Häufige Fragen zur Kündigungsfrist
Zählen Samstage als Werktage bei der Kündigungsfrist?
Im Mietrecht zählen Samstage als Werktage. Der dritte Werktag eines Monats kann daher ein Samstag sein. Im Arbeitsrecht nach §622 BGB laufen Fristen nach Kalendertagen — 4 Wochen bedeuten 28 Tage, Samstage inklusive. Gesetzliche Feiertage verlängern die Frist nur dann, wenn der Fristablauf genau auf einen Feiertag fällt.
Muss die Kündigung per Einschreiben zugestellt werden?
Nein. Das Gesetz verlangt nur die Schriftform (§623 BGB), kein Einschreiben. Eine persönlich übergebene, handschriftlich unterzeichnete Kündigung ist genauso wirksam. Das Einschreiben empfiehlt sich aber als Nachweis: Kommt es zum Streit über den Zugangszeitpunkt, ist ein Einschreiben mit Rückschein oder eine Empfangsbestätigung die verlässlichste Grundlage vor Gericht.
Was ist der letzte Arbeitstag bei 4 Wochen Frist?
Geht eine Kündigung am 3. Juli 2026 beim Empfänger ein und gilt eine 4-Wochen-Frist zum Monatsende, endet die Frist am 31. Juli 2026. Das ist der letzte Arbeitstag. Resturlaub muss bis dahin genommen oder ausgezahlt werden. Freistellungen während der Kündigungsfrist sind möglich, müssen aber ausdrücklich schriftlich geregelt sein.
Kann ich trotz Krankmeldung gekündigt werden?
Ja. Krankheit schützt nicht grundsätzlich vor Kündigung. Die Kündigung ist auch während einer Erkrankung wirksam — sofern kein Sonderkündigungsschutz besteht, etwa bei Schwerbehinderten (§168 SGB IX), Schwangeren (§17 MuSchG) oder Betriebsratsmitgliedern (§15 KSchG). Die Kündigungsfrist läuft während der Krankheit unverändert weiter.
Was gilt beim Aufhebungsvertrag statt Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem selbst vereinbarten Datum — ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Das ist praktisch, birgt aber ein konkretes Risiko: Die Agentur für Arbeit verhängt in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, wenn kein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vorlag. Außerdem entfällt jeglicher Kündigungsschutz. Wer einen Aufhebungsvertrag erhält, sollte vor der Unterschrift anwaltlichen Rat einholen — die 3-Wochen-Frist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht gilt hier nicht.